Recht

Personenverkehr: Beschwerde der Deutschen Bahn abgewiesen

Die Vergabekammer Münster hat am 02.10.2014 eine Beschwerde der DB Regio zum Ausschreibungsverfahren des Rhein-Ruhr-Express (RRX) zurückgewiesen.

DB Regio hatte sich dagegen gewandt, dass Beschaffung und Instandhaltung der Züge und der spätere Betrieb getrennt ausgeschrieben werden. DB Region verzichtete aber bis zum Ablauf der Einspruchsfrist in der 43. Woche auf Einwände. Damit kommt es nicht zu Verzögerungen des Projekts; die neuen RRX-Fahrzeuge können wie geplant 2018 eingesetzt werden. Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der federführend für die Vergabe zuständig ist, sieht das neue Verfahrensmodell durch das Urteil bestätigt. Wesentliches Argument der DB Regio war, dass der Betreiber durch die Trennung der Leistungen keinen Einfluss auf die Qualität oder Verfügbarkeit der Züge habe. Nach Ansicht des Gerichts steht es den Aufgabenträgern frei, ein neues Ausschreibungsmodell einzuführen, solange die Konditionen nicht "unzumutbar" sind. (wkz/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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