Recht

Planungssicherstellungsgesetz: Beteiligungsverfahren bei Bauvorhaben weiter digital

Die öffentliche Beteiligung bei Infrastrukturvorhaben kann weiterhin ohne physische Treffen und digital erfolgen.

Die dafür nötigen Regelungen des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) werden bis Ende 2022 verlängert. Dies hat das Bundeskabinett am Mittwoch (20.01.2021) auf Vorschlag des Bundesinnenministeriums (BMI) und des Bundesumweltministeriums (BMU) beschlossen. Das PlanSiG wurde im Mai 2020 auf Initiative des BMI und BMU erlassen, um sicherzustellen, dass eine Vielzahl wichtiger Bau- und Infrastruktur-Vorhaben wegen der Corona-Pandemie nicht ins Stocken geraten oder gar scheitern. Seine Gültigkeit ist derzeit befristet bis zum 31.03.2021. Die aktuelle Änderung des PlanSiG sieht eine Befristung bis zum 31.12.2022 vor. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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