Recht

Polen: Alstom muss PKP IC Strafe zahlen

Die PKP IC hat das Schiedsgerichtsverfahren gegen Alstom an der Landeswirtschaftskammer in Warschau gewonnen.

Wie die mit der Vertretung von PKP IC beauftragte Kanzlei DZP bekannt gab, verurteilte das Gericht Alstom wegen der verspäteten Lieferung der Pendolino-Hochgeschwindigkeitszüge zur Zahlung von 43,2 Mio. EUR an PKP IC. Damit erkannte das Gericht die von PKP Intercity geltend gemachte Vertragsstrafe zum überwiegenden Teil an. Alstom sollte am 06.05.2014 die ersten acht für 250 km/h zugelassenen Züge an PKP IC übergeben. Die Zulassung verzögerte sich allerdings, da in Polen keine Strecke mit ERTMS/ETCS Level 2 vorhanden war, auf der die Züge für diese Geschwindigkeit getestet werden konnten. So erfolgten die Tests auf den Testring ins tschechische Velim, wodurch sich die Zulassung der Züge um mehrere Monate verzögerte. Alstom argumentierte, dass sie für das Fehlen der Infrastruktur nicht verantwortlich zu machen sei, das Gericht folgte dem jedoch nicht. (nov-ost.info/cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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