Recht

Region Paris: Alstom will RER-B-Züge an RATP weiterhin nicht liefern

Der Rechtsstreit zwischen Alstom und den Pariser ÖPNV-Betreibern RATP/SNCF um die Lieferung von RER-B-Zügen geht weiter.

Die aktuelle, sechste Klage in der Sache ist vor dem Pariser Tribunal judiciaire anhängig und wird den Prozess noch weiter verzögern: Laut einem Bericht der französischen Capital hat der zuständige Richter den Fall verwiesen, da es Unklarheiten über die Zuständigkeit des Gerichts gibt. Im Verfahren spielt ein Gutachten eine Rolle, das die von Alstom vorgebrachten Beschwerden am Vergabeverfahren behandelt. Es könnte dabei um ein Vertragsverfahren (contrat administratif) handeln, das vor einem Verwaltungsgericht verhandelt werden müsste – in Frankreich sind ordentliche und Verwaltungsgerichtsbarkeit streng getrennt. Alstom hatte schon mehrfach gegen das Vergabeverfahren des 2,56-Mrd.-EUR-Auftrags über 146 Fahrzeuge an ein Konsortium aus Bombardier (damals noch Konkurrent) und der spanischen CAF geklagt. Nach der Übernahme von Bombardier zog Alstom das Angebot zurück und weigert sich, den zwischen Bombardier und den Betreibern ausgehandelten Vertrag zu unterschreiben. Auch Gespräche am 10.02.2021 und 04.03.2021 blieben ohne Erfolg. Der Fahrzeugbauer befürchtet, mit dem Auftrag in seiner aktuellen Form Verlust zu machen. Die RER-Betreiber sehen Alstom in der Pflicht, den mit Bombardier ausgehandelten Vertrag zu unterschreiben und zu erfüllen und haben ihrerseits rechtliche Schritte angedroht. (wkz/jgf)

Artikel Redaktion Eurailpress
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