Recht

Rheintalbahn: BVerwG weist Klagen gegen den Ausbau Müllheim – Auggen ab

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am 12.04.2018 drei Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für das Vorhaben „Aus- und Neubaustrecke Karlsruhe – Basel, Planfeststellungsabschnitt 9.0b Müllheim – Auggen“ abgewiesen (Az: BVerwG 3 A 10.15 - Urteil vom 12. April 2018 und BVerwG 3 A 16.15 - Urteil vom 12. April 2018).

Kläger waren die Gemeinde Auggen, die Stadt Müllheim und eine Privatperson. Damit ist der seit August 2015 vorliegende Planfeststellungsbeschluss rechtskräftig. Im etwa 6 km langen Abschnitt Müllheim – Auggen soll die Neubaustrecke in Bündelung mit der vorhandenen Trasse gebaut werden. Laut Gericht war die Klage der Privatperson unzulässig, da sie durch den Schienenlärm nur geringfügig betroffen ist – das Haus liegt 2,5 km von der Bahn entfernt. Die Klagen der Gemeinde Auggen und der Stadt Müllheim waren zulässig, aber nicht begründet. Die Kläger konnten nicht darlegen, so die Richter, welche ihrer Einwendungen nach Erörterung vom Februar 2008 noch offen waren. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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