S-Bahn Berlin: Volksbegehren des S-Bahn Tisches unzulässig
Das Gericht begründet seine Ablehnung damit, dass der Senat nicht berechtigt sei, die vom S-Bahn-Tisch vorgeschlagenen Gesetze zu verabschieden – u.a. deswegen, weil die S-Bahn auch in Brandenburg fahre, wo der Senat nicht zuständig sei. Zudem wären Forderungen wie die Tariftreue für die Mitarbeiter der S-Bahn eine Bundesangelegenheit, da die S-Bahn Teil der Deutschen Bahn sei. Sobald aber Teile eines Volksbegehrens nicht verfassungskonform sind, sei das gesamte Anliegen unzulässig, teilte das Berliner Verfassungsgericht weiter mit. Der S-Bahn-Tisch, ein Zusammenschluss überwiegend linker Gruppen, zeigte sich empört über dieses Urteil. Der Forderung des S-Bahn Tisches nach Offenlegung der Verträge und Vereinbarungen zwischen Land und S-Bahn wurde schon Folge geleistet. (cm)