Recht

S-Bahn Hannover: DB erleidet Schlappe vor Gericht

Die Deutsche Bahn musste jetzt vor Gericht bezüglich der Vergabe der S-Bahn-Leistungen im Raum Hannover einen Rückschlag hinnehmen.

Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte mit Beschluss von Mittwoch (10.10.2018) (Az. 13 Verg 6/18) die bereits verlängerte aufschiebende Wirkung der DB-Beschwerde nicht erneut verlängert. Die DB Regio AG hatte nach der Entscheidung der Aufgabenträger, der Nordwestbahn/Transdev, den Zuschlag für den Betrieb der S-Bahn Hannover zu erteilen, zunächst einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer Lüneburg gestellt, der am 07.10.2018 zurückgewiesen wurde. Die DB legte daraufhin Beschwerde beim OLG ein, das zudem am 29.08.2018 die aufschiebende Wirkung der Beschwerde zunächst verlängerte. Über die Beschwerde selbst hat das Gericht noch nicht entschieden, teilte aber mit, dass „diese voraussichtlich keinen Erfolg haben werde. Die von der DB Regio AG vorgebrachten Gründe, weshalb das Angebot der NordWestBahn GmbH auszuschließen sei, würden nicht durchgreifen.“ Die Vergabekammer habe den Nachprüfungsantrag zu Recht zurückgewiesen, deshalb sei die von der DB Regio AG beantragte Verlängerung des Zuschlagsverbots „zu versagen gewesen“. Das Gericht wies die Region Hannover als Aufgabenträger zudem darauf hin, eine etwaige Zuschlagserteilung „unverzüglich mitzuteilen“. Das Gericht hat aber trotzdem für den 21.12.2018 die mündliche Verhandlung angesetzt, sofern die DB das Verfahren fortführen. Die DB reagierte u.a. mit den Worten, das Unternehmen müsse „mit der Entscheidung und den Folgen verantwortungsvoll umgehen“. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress