Recht

S-Bahn Nürnberg: BEG muss finanzielle Leistungsfähigkeit von National Express erneut prüfen

Ob National Express in Nürnberg zum Zuge kommt, muss noch geprüft werden. Grafik: National Express

Die Vergabe der Leistungen der S-Bahn Nürnberg dürfen noch nicht vergeben werden.

Der Vergabesenat des Oberlandesgerichtes München hat am 17.09.2015 seine Entscheidung bekannt gegeben (Az: Verg 3/15). Die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) wurde verpflichtet, die Eignungsprüfung der National Express Rail GmbH (NX) zu wiederholen. Dabei sei zu beachten, dass die von NX abgegebene Patronatserklärung der Muttergesellschaft, die zu spät eingereicht wurde, nicht berücksichtigt werden dürfe. Zudem sei die Verpflichtungserklärung auf 30 Mio. EUR begrenzt gewesen – bei einem Auftragsvolumen von über 1 Mrd. EUR. Aber anders als die Vergabekammer sieht der Senat des OLG die Möglichkeit, bei der Prüfung der Leistungsfähigkeit von NX deren Vertrag mit dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hinzuziehen. Ansonsten sah der Senat aber keinen Hinweis auf ein Dumpingangebot und auch keine Abweichungen von den Vorgaben des Leistungsverzeichnisses. Die Entscheidung des Vergabesenats ist rechtskräftig. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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