Recht

Sauschwänzlebahn: VGH erlaubt Winterbetrieb in drei der sechs Tunnel

Dampfzug der Sauschwänzlebahn; Foto: J. Asshauer

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim hat das generelle Winterfahrverbot auf der Museumsbahn Weizen–Zollhaus-Blumberg (Sauschwänzlebahn) teilweise aufgehoben.

Er setzte den Sofortvollzug des vom Regierungspräsidium Freiburg für den Betrieb in den Tunneln im Winter ausgesprochenen Teilwiderrufs des Planfeststellungsbeschlusses teilweise aus. In drei Tunneln ist der Winterbetrieb daher vorläufig zulässig. Für drei weitere Tunnel hat das Gericht das Fahrverbot zum Schutz streng geschützter Fledermaus-Arten dagegen bestätigt. Damit hatte der Eilantrag der Stadt Blumberg als Betreiber der Museumsbahn nur teilweise Erfolg. (as)
 

Artikel Redaktion Eurailpress
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