Sauschwänzlebahn/Gericht: Winterbetrieb trotz Fledermäusen möglich

Die winterliche Zwangspause für die Sauschwänzlebahn zum Schutz seltener Mopsfledermäuse ist rechtswidrig.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg hat einem Eilantrag der Betreiberin der Museumsbahn, der Bahnbetriebe Blumberg GmbH & Co. KG, stattgegeben (Az. 5 S 1984/15). Damit ist die naturschutzrechtliche Beschränkung des Schwarzwald-Baar-Kreises außer vom 17.10.2014 außer Vollzug gesetzt. Im Herbst 2015 hatte das Verwaltungsgericht Freiburg der Naturschutzbehörde dagegen Recht gegeben (Rail Business vom 22.09.2015). Allerdings entschied der VGH rein formal – die Behörde des Kreises sei gar nicht zuständig für solche Betriebseinschränkungen. Mehr zu dem Verfahren in Rail Business 29/16.

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