Recht

SBB: FV-Dosto erfüllt die PRM-Norm

Bei den neuen Fernverkehrs-Doppelstockzügen (FV-Dosto) der SBB müssen an allen Einstiegen und nicht nur an einer Tür die Rampen eine maximale Neigung von 15 % aufweisen.

Dies ist die zentrale Quintessenz des Urteils des Bundesgerichts vom 22.12.2021, das heute (25.02.2022) veröffentlicht wurde (Az: 2C_26/2019). Das Bundesverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte dies nur für einen Ein- und Ausstieg pro Zug verlangt, wogegen die Initiative Inclusion Handicap Revision einlegte. Die SBB haben darauf verwiesen, dass die Forderung bei allen FV-Dosto erfüllt wird. Ferner hat das Bundesgericht noch eine Beurteilung gefordert, andererseits aber auch acht Forderungen von Inclusion Handicap abgelehnt. Mehr zu dem Urteil in Rail Business 10/22. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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