Recht

SBB: Keine Beschwerde gegen Fernverkehrskonzession

Giruno; Quelle: SBB

Die SBB reichen keine Beschwerde gegen die Verlängerung ihrer Fernverkehrskonzession um zwei Jahre ein.

Sie behalten sich aber vor, das Konzessionsverfahren des Bundesamtes für Verkehr (BAV) nach der definitiven Entscheidung Mitte 2018 gerichtlich überprüfen zu lassen. Die SBB sehen keine gesetzliche Grundlage für die Vergabe von Teilstrecken im Fernverkehr. Dies müsste der Gesetzgeber entscheiden. Unabhängig wollen die SBB nach eigenen Worten mit der BLS eine Kooperationslösung finden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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