Recht

Schweiz: Behindertenverband klagt wegen FV-Dosto

FV-Dosto; Quelle: SBB

SBB und Bombardier steht im Zusammenhang mit den neuen Doppelstockzügen FV-Dosto neuer Ärger ins Haus.

Mit Datum 15.01.2018 hat der Behindertendachverband „Inclusion Handicap“ Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Die Züge würden gegen das Behindertengleichstellungsgesetz verstoßen, die vorläufige Betriebsbewilligung sei damit nicht rechtens. Die Beschwerde wurde nach einer Besichtigung von Behinderten am Zug vom 22.12.2017 formuliert. Auf besondere Kritik stieß die Ausstiegssituation. Die Neigung zum Bahnsteig sei zu hoch und könne von einem Rollstuhlfahrer allein nicht bewältig werden. Weiter seien die Handläufe an den Treppen zu kurz und die Monitore mit Fahrplaninformationen würden stark spiegeln. Der Verband fordert die Umrüstung aller Züge. Bis zum 19.02.2018 müssen nun SBB, Bombardier und die Aufsichtsbehörde BAV (Bundesamt für Verkehr) ihre Stellungnahme abgeben. Die SBB lehnen einen Umbau ab. Schon am 12.01.2018 formulierte die Bahn: „Eine Anhebung der Zustiegsplattform ist mit hohen konstruktiven, terminlichen und finanziellen Risiken verbunden (de facto Neukonstruktion des Wagenkastens). Zudem wird beim Anheben des Bodens die TSI-Höhe von 195 cm unterschritten.“ (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress