Recht

Stuttgart 21: DB verliert wegen Kündigung einer Baufirma vor OLG

Die Baufelder 16 und 17 der neuen Bahnsteighalle des neuen Stuttgarter Hauptbahnhofs; Foto: Arnim Kilgus

Die DB Station und Service GmbH hat in einem Rechtsstreit mit der Wolff & Müller Spezialbau GmbH und Co. KG vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart verloren.

Laut der Entscheidung des 10. Zivilsenats vom 30.01.2018 erfolgte die fristlose Kündigung des Bauvertrags vom 28.11.2011 „nicht aus wichtigem Grund” (Az: 10 U 84/17). Wolff & Müller hat den Nordflügel des Hauptbahnhofs Stuttgart abgerissen und sollte ein Technikgebäude erstellen, der Auftragswert lag bei 5,5 Mio. EUR. Wegen der Proteste gegen das Projekte machte das Bauunternehmen Mehrkosten für die Bewachung geltend, worüber aber ein Streit entstand. Wolff & Müller stellte daraufhin die Arbeiten teilweise ein, was dann zur Kündigung seitens der DB führte. Am 04.05.2017 gab das Landgericht Stuttgart der Baufirma Recht, dass die Kündigung nicht aus wichtigem Grund erfolgt sei, sondern „frei” (Az: 20 O 173/1), was das OLG nun bestätigte. Wenn das heutige Urteil rechtskräftig wird, müssen die Parteien sich vor dem Landgericht Stuttgart weiter über die Höhe der eingeklagten Ansprüche auseinandersetzen. Einem bislang gerichtlich nicht geltend gemachten Anspruch der DB wegen Mehrkosten für die Fertigstellung der Arbeiten durch ein anderes Unternehmen ist nach der Entscheidung des OLG Stuttgart die rechtliche Grundlage entzogen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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