Recht

Stuttgart 21: Keine Baumrodung am Flughafen

Die Deutsche Bahn darf derzeit am Flughafen Stuttgart keine Baumrodung vornehmen.

Damit hat der Verwaltungsgerichtshof Mannheim auf die Klage der Schutzgemeinschaft Filder reagiert. Die DB wollte Gas- und Stromleitung umlegen. Das Mannheimer Gericht betonte, es handele sich noch nicht um die endgültige Entscheidung in der Sache. Mit dem am 17.01.2017 erlassenen Hängebeschluss ohne Beweisaufnahme und mündliche Verhandlung solle verhindert werden, dass die Deutsche Bahn unumkehrbare Fakten schaffe, so das Gericht. Der Beschluss hat lediglich aufschiebende Wirkung. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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