Recht

Stuttgart 21: Mischfinanzierung kann höchstrichterlich geprüft werden

Der Streit um die Finanzierung von Stuttgart 21 kann eine Instanz höher gehen. Am Freitag (19.07.2013) hat das Verwaltungsgericht Stuttgart die Klage auf Zulassung des Bürgerbegehrens abgewiesen, zugleich aber die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache zugelassen (Az 7 K 4182/11).

Das Aktionsbündnis gegen Stuttgart 21 sieht darin eine „hervorragende Chance, die Verfassungswidrigkeit der Mischfinanzierung im Instanzenweg höchstrichterlich zu klären“. Mit dem abgelehnten Bürgerbegehren wollten Kritiker von Stuttgart 21 erreichen, dass sich die Stadt finanziell aus dem Bauvorhaben zurückzieht.
Geklagt hat als Vertrauensperson des Bürgerbegehrens unter anderem der Anwalt Bernhard Ludwig vom Arbeitskreis Juristen zu S?21. Seiner Auffassung nach verstößt es gegen das Grundgesetz, wenn das Projekt von Bund, Stadt und Land gemeinsam bezahlt wird. Der Bau sei eine reine Bundesaufgabe, die nicht von Ländern oder Städten pauschal mitfinanziert werden dürfe, so Ludwig. Hintergrund des Verbots sei, dass sich ein reiches Bundesland wie Baden-Württemberg keine Infrastruktur erkaufen kann. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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