Tarifeinheitsgesetz: EVG wirft DB gesetzeswidrige Umsetzung vor
Nach dem TEG gelte für die gesetzeskonforme Feststellung der Mehrheitsverhältnisse in den Betrieben der Tag des Abschlusses des Tarifvertrages, also der 16.09.2021. DB und GDL hätten sich aber darauf geeinigt, das Datum auf den 01.01.2022 zu legen, kritisiert die EVG am 22.09.2021. Eine Auszählung zu diesem Datum sei aber gesetzeswidrig. „Hier wird der GDL bewusst Zeit gelassen, in den Betrieben auf Stimmenfang zu gehen“, so die EVG. Sie erwarte, dass sich der DB-Vorstand „an geltendes Gesetz“ halte. (as)