Recht

Tarifeinheitsgesetz: GDL lehnt DB-Verfahren ab – Unterlassungserklärung vorgelegt

Im Zuge des Tarifeinheitsgesetzes (TEG) will die DB AG, dass die Gewerkschaften EVG und GDL bis zum 26.02.2021 ihre Mitgliederlisten notariell hinterlegen (Rail Business vom 17.02.2021).

Parallel sollen die DB-Betriebe eine Liste ihrer Arbeitnehmer an ausgewählte Notare senden. Dieses Verfahren lehnt die GDL aber ab. Sie hält das Gesetz für verfassungswidrig und will zuvorderst die anhängige Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) abwarten. Weiter hat die GDL dem Arbeitgeberverband MOVE eine Verpflichtungs- und Unterlassungserklärung zur Unterschrift vorgelegt. Damit soll sich der Arbeitgeber verpflichten, die Anwendung des § 4a Tarifvertragsgesetzes zu unterlassen und alle entsprechenden Vorbereitungen zu stoppen. Die DB hat daraufhin angekündigt, das TEG nun auf Basis der Daten umzusetzen, die ihr zugänglich seien und wie es gesetzlich vorgesehen sei. Ende März würden die betroffenen Beschäftigten darüber informiert, welcher Tarifvertrag künftig für sie zur Anwendung komme. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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