Recht

Trambeschaffung Zürich: Keine aufschiebende Wirkung der Beschwerden

So sollen die neuen Bombardier-Trams der VBZ aussehen. Grafik: Stadt Zürich

Das Verwaltungsgericht Zürich hat am 21.02.2017 mitgeteilt, dass den Beschwerden von Stadler Rail und Siemens im Trambeschaffungsgeschäft keine aufschiebende Wirkung zukommt.

Es kam aufgrund seiner vorläufigen Beurteilung zum Schluss, dass der Zuschlag an Bombardier nicht zu beanstanden ist und kein Grund besteht, das Submissionsverfahren zu wiederholen. Das Gesuch um Gewährung der aufschiebenden Wirkung wurde abgewiesen, weil die Beschwerden „bei einer vorläufigen Beurteilung mit einer überwiegenden Wahrscheinlichkeit abzuweisen wären“. Zudem ist der Beschwerde „infolge entgegenstehender überwiegender öffentlicher Interessen keine aufschiebende Wirkung zu erteilen“, so das Gericht weiter. Für die VBZ bedeutet dies, dass sie nun so rasch als möglich den Vertragsschluss mit Bombardier vorantreiben können. Allerdings können die unterlegenen Parteien, die im Mai 2016 Beschwerde eingelegt haben (Rail Business vom 31.05.2016), Beschwerde beim Bundesgericht erheben. Die VBZ (Verkehrsbetriebe Zürich) haben Bombardier den Zuschlag für 70 Straßenbahnen mit der Option auf weitere 70 Fahrzeuge erteilt. (cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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