Trassennutzung: Erhöhte Abschlagszahlungen auf Trassenkosten rechtens?
Nach dessen Auffassung handelt es sich bei den Zahlungen nicht um Abschlagszahlungen, sondern um eine Vorleistungspflicht der Zugangsberechtigten. Diese Vorleistungsklausel ist nach Niekamps Auffassung unwirksam. Es könne keine Abschlagszahlung sein, da keine (Teil-)Leistung erbracht wurde. Und mit der Vorauszahlungsklausel wirke die DB Netz AG nach Niekamps Meinung unzulässig auf das durch den Infrastrukturnutzungsvertrag (INV) vorgegebene und mietvertragsähnliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung ein, wonach weder eine vertragliche noch eine gesetzliche Vorleistungspflicht des Zugangsberechtigten besteht. Allerdings gibt es bislang keinen Kläger gegen die neuen SNB. (cm)