Recht

Verbindungsspange Sulingen: Planfeststellungsbeschluss rechtswidrig

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 27.05.2016 den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahn-Bundesamtes für den Bau der „Verbindungsspange Sulingen“ von 2011 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

Mit dem planfestgestellten Vorhaben sollen die von Barenburg und Diepholz nach Sulingen führenden Schienenwege am südlichen Stadtrand durch eine rund 400 m lange Kurve verbunden und die nach Sulingen weiterführenden Gleise sowie der dortige Bahnhof vom Netz abgetrennt werden. Das Vorhaben erfordert aber laut BVerwG-Urteil ein Stilllegungsverfahren, in dem das klagende private Eisenbahnunternehmen sein Interesse an einer Übernahme der Strecken oder der für den Anschluss von Sulingen erforderlichen Streckenteile geltend machen kann. Dass derzeit nur wenige Güterzüge von Barenburg nach Diepholz fahren und in Sulingen lediglich ihre Fahrtrichtung wechseln, sei ohne Bedeutung, entschied das Gericht. Durch eine Unterbrechung der Schienenwege werde der Bahnverkehr nach Sulingen unmöglich. (as/ici)

Artikel Redaktion Eurailpress
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