EuGH

Verhandlung zu Trassenpreisbremse im SPNV

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) verhandelte heute (04.12.2025) über die Zulässigkeit der deutschen Trassenpreisbremse im Schienenpersonennahverkehr (SPNV).

Sollte diese fallen, drohen laut dem Aufgabenträgerverband BSN Preissteigerungen von 23 % bei den Trassenkosten. Laut Rechtsanwalt Dr. Stockmann, der in dem Verfahren die Bayerische Eisenbahngesellschaft (BEG) vertritt, die sich für alle Aufgabenträger des SPNV an dem Verfahren beteiligt hat, habe die 4. Kammer nicht zu erkennen gegeben, „wie die Entscheidung ausfallen wird“. Bis zur Verkündung der Entscheidung des EuGH müsse die Bundesnetzagentur deshalb bei ihrer anstehenden Entscheidung über die Trassenpreise für 2026 weiter von der Gültigkeit der Trassenpreisbremse ausgehen, so Stockmann. Das Verwaltungsgericht Köln hat die Rechtmäßigkeit der gesetzlichen Regelung zur Trassenpreisbremse infrage gestellt und dem EuGH mit Beschluss vom 06.11.2024 (Az. 18 L 678/24) die Frage gestellt, ob die gesetzliche Vorschrift zur Trassenpreisbremse im deutschen Regulierungsrecht mit dem höherrangigen Europarecht vereinbar ist. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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