Recht

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Strecke in Düsseldorf-Angermund kein „Schwarzbau“

Bei der Eisenbahnstrecke Düsseldorf – Duisburg handelt es sich nicht um einen nicht genehmigten Bau.

Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat mit Urteil vom 08.01.2020 die Klage einer Grundstückseigentümerin aus Düsseldorf-Angermund gegen das Eisenbahn-Bundesamt auf Verpflichtung der DB Netz AG zu Lärmschutzmaßnahmen abgewiesen (Az.: 16 K 5474/18). Das Urteil wurde am 27.01.2020 zugestellt. Das Verfahren hat als „Schwarzbau“-Klage Bekanntheit erlangt. Das Gericht verweist in seinem Urteil im Wesentlichen darauf, dass die vermeintliche Genehmigungslosigkeit den geltend gemachten Anspruch nicht begründen könne und im Übrigen auch kein Anhaltspunkt dafür bestünde, dass die Strecke seit der Inbetriebnahme am 09.02.1843 illegal betrieben worden sei. Ein Anspruch könne allenfalls dann bestehen, wenn es aufgrund des Neubaus oder wesentlichen Änderung der Strecke zu zusätzlichem Lärm komme, der die Richtwerte der 16. Bundesimmissionsschutz-Verordnung überschreite. Gegen das Urteil ist Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster möglich. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress