Recht

WESTbahn geht gegen Direktvergabe an ÖBB vor

Die private WESTbahn hält die vom Bundesverkehrsministerium BMVIT im Juli 2016 angekündigte Direktvergabe des Nahverkehrs in Vorarlberg für nicht rechtmäßig.

Daher hat das private Bahnunternehmen gegen eine Erstentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Unabhängig davon soll mit dem jetzt vorgelegtem Initiativangebot „aktiv eine Neubewertung der Vorgangsweise durch das BMVIT“ ermöglicht werden. Das Angebot für den gesamten Vorarlberger Eisenbahn-Nahverkehr ab Dezember 2018 biete nach Angabe des Unternehmens ein Einsparungspotenzial von bis zu 25 Mio. EUR über den Vertragszeitraum von zehn Jahren „bei zumindest gleich hoher Qualität“. (as/cm)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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