Recht

Wien/Bundesverwaltungsgericht: Ausbau U 2/U 5 kann erfolgen

Ausbaumaßnahmen der Linien U 2/U 5; Grafik: Wiener Linien

Das österreichische Bundesverwaltungs- gericht (BVwG) hat jetzt dem Magistrat der Stadt Wien und den Wiener Linien grünes Licht für die Ausbaumaßnahmen der Linien U 2/U 5 erteilt.

Das BVwG hat eine Klage von elf Anrainern der Josefstadt mit Urteil vom 20.04.2017 abgewiesen (Az.: W248 2145354-1/9E). Damit ist rechtens, dass der Magistrat bei dem Projekt auf eine UVP (Umweltverträglichkeits-prüfung) verzichtet. Dies ist möglich, da nicht mit erheblichen Umweltbeeinträchtigungen zu rechnen sei. Zudem sei dieses Vorgehen machbar, da weniger als 10 km neue Strecke erstellt werden würden. Dass weitere Verlängerungen geplant seien, sei für das Gericht nicht erheblich, es müsse nur das aktuell beantragte Projekt berücksichtigt werden. Die Wiener Linien wollen der Linie U 2 von der Seestadt kommend ab der Station Schottentor einen neuen Verlauf geben. Hier soll eine 4,67 km lange neue Strecke zur Station Matzleinsdorfer Platz anschließen. Parallel wird das bisherige Streckenstück Rathaus – Karlsplatz der U 2 zur neuen U 5, die über Rathaus eine 640 m lange Neubaustrecke bis zum Franckplatz/Altes AKH bekommt. Die Arbeiten sollen 2018 beginnen und 2023 abgeschlossen sein. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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