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Anlagenpreisförderung für Schienengüterverkehr: Antragstellung laut Ausführungsbestimmungen bis 27.11.2020 möglich

Eisenbahnverkehrsunternehmen, die für die Fahrplanperiode 2020/2021 in den Genuss von Zuschüssen zu Nutzungsentgelten für Zugbildungs- und Rangieranlagen kommen möchten, können den Antrag dafür beim Eisenbahn-Bundesamt bis 27.11.2020 stellen.

Dies geht aus den Ausführungsbestimmungen zu der Förderrichtlinie hervor. Sie ist zusammen mit anderen Unterlagen zur Richtlinie auf der Website des Eisenbahn-Bundesamtes zu finden.
Gefördert wird das anteilig von dem Betreiber der Serviceeinrichtung in Rechnung gestellte Entgelt für die Nutzung von Zugbildungsanlagen- und Rangiereinrichtungen des Schienengüterverkehrs. Die Zuwendungen können Eisenbahnverkehrsunternehmen erhalten, die über Zugangsrechte zu den Anlagen verfügen und die Nutzung angemeldet haben.
Das Eisenbahn-Bundesamt errechnet nach Eingang aller Anträge für die jeweilige Netzfahrplanperiode den Fördersatz. Ausgangsdaten dafür sind die Entgeltsummen, die auf Grundlage der zugewiesenen Nutzungen zu erwarten sind. Der Fördersatz errechnet sich aus den zur Verfügung stehenden Bundesmitteln für die Fahrplanperiode geteilt durch die Entgeltsummen in der Kategorie Zugbildung. Pro Jahr stehen rund 40 Mio. EUR zur Verfügung.
Die Zuwendungsempfänger sind verpflichtet, ihre Kunden in geeigneter Form über die Inanspruchnahme der Förderung und die Höhe der gewährten Zuwendung zu informieren. (ici)

 

Artikel Redaktion Eurailpress
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