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EU-Kommission: Alstom darf Bombardier Transportation unter Auflagen übernehmen

Produktion der Talent-Züge in Hennigsdorf; Foto: C. Müller

Die EU-Kommission hat die Übernahme von Bombardier Transportation durch Alstom nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt.

Die Genehmigung ergeht unter der Bedingung, dass Alstom seine Verpflichtungszusagen vollständig umsetzt. Die Kommission hatte gegen die ursprünglich angemeldeten Form wettbewerbsrechtliche Bedenken in den Bereichen Höchstgeschwindigkeitszüge, Fernverkehrszüge sowie Signaltechniklösungen für den Fernverkehr. Die Kommission hat die daraufhin von Alstom unterbreiteten Verpflichtungszusagen akzeptiert. Dies sind:
• Die Veräußerung der von Bombardier in die gemeinsam mit Hitachi entwickelte Höchstgeschwindigkeitszug-Plattform „Zefiro“ eingebrachten Vermögenswerte. Alstom hat sich ferner zu einer Reihe von Maßnahmen verpflichtet, um das von Bombardier und Hitachi als Konsortium unterbreitete Angebot für das britische HS2-Projekt aufrechtzuerhalten.
• Die Veräußerung der Coradia-Polyvalent-Fernzugplattform von Alstom einschließlich der Produktionsanlage in Reichshoffen und der Talent-3-Fernzugplattform von Bombardier einschließlich der Produktionsanlage in Hennigsdorf.
• Die Bereitstellung herkömmlicher OBU (On-Bord-Unit) sowie der erforderlichen Schnittstelleninformationen und Support-Leistungen für Wettbewerber im Bereich Signaltechnik.
• Die Bereitstellung herkömmlicher OBU für den niederländischen Infrastrukturbetreiber ProRail zugunsten aller interessierten Betreiber. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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