Unternehmen & Märkte

EU-Kommission untersagt Fusion von Siemens Mobility und Alstom

Alstom wird seine TGV-Duplex auch künftig ohne Siemens herstellen müssen; Foto: C. Müller

Die EU-Kommission hat heute (06.02.2019) die von Siemens angestrebte Übernahme von Alstom nach der EU-Fusionskontrollverordnung untersagt.

Der geplante Zusammenschluss hätte die beiden größten Anbieter Eisenbahn- und U-Bahn-Signalanlagen sowie von Schienenverkehrsfahrzeugen in Europa zusammengeführt. Auch weltweit würden beide Unternehmen an der Spitze ihrer Branche stehen. In der Sparte Signalanlagen wäre durch den geplanten Zusammenschluss auf mehreren Märkten für Hauptbahn-Signaltechnik und städtische Signaltechnik ein sehr starker Wettbewerber weggefallen. In der Sparte Höchstgeschwindigkeitszüge hätte der geplante Zusammenschluss die Zahl der Anbieter nicht nur in EU-Europa verringert, das angestrebte Unternehmen hätte sehr hohe Marktanteile auch auf einem weiter gefassten Markt, der mit Ausnahme von Südkorea, Japan und China (die nicht für den Wettbewerb geöffnet sind) die ganze Welt umfasst. Die vorgeschlagenen Abhilfemaßnahmen sahen bei den Signalanlagen „eine komplexe Verbindung der Vermögenswerte von Siemens und Alstom vor, wobei bestimmte Vermögenswerte ganz oder teilweise übertragen, andere hingegen lizenziert oder kopiert werden sollten“. Es war nicht der Verkauf von eigenständigen und zukunftsfähigen Geschäftsbereichen geplant, folglich wäre ein Käufer der der Vermögenswerte weiterhin von dem neu aufgestellten Unternehmen abhängig gewesen. Ähnlich sah das die Kommission beim Bereich Höchstgeschwindigkeitszüge. Der Verkauf der Produktlinie „Pendolino“ falle gar nicht in dieses Segment, der Verkauf der Velaro-Lizenz „unterlag zahlreichen restriktiven Bedingungen und Ausnahmeregelungen“. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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