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Fahrzeug-Zulassung: Übergang vom EBA zur ERA - Fristen beachten

Ab dem 16.06.2020 ist die Agentur der Europäischen Union für Eisenbahnen (ERA) für die Erteilung eisenbahnrechtlicher Zulassungen von Eisenbahnfahrzeugen zuständig.

An diesem Tag tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/545 vom 04.04.2018 in Deutschland in Kraft. Antragsteller, die ihre Eisenbahnfahrzeuge nach dem derzeit noch gültigen Zulassungsregime durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) genehmigen lassen möchten, müssen ihre Antragsunterlagen bis spätestens 25.02.2020 einreichen, teilt das EBA mit. Für später eingehende Anträge könne die vollständige Bearbeitung bis zum 16.06.2020 nicht gewährleistet werden. (as)

Artikel Redaktion Eurailpress
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