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Gefahrgut: Schweiz unterzeichnet RID zu Klebstoffen

Mit Luxemburg hat ein weiteres Land die multilaterale Sondervereinbarung RID 8/2021 für den Schienenverkehr unterzeichnet.

Die RID 8/2021 gilt für Klebstoffe, Farben und Farbzubehörstoffe, Druckfarben und Druckfarbzubehörstoffe sowie als umweltgefährdend eingestufte Harzlösungen. Norwegen, Deutschland, die Slowakei, Spanien, Tschechien, Italien, Dänemark, die Niederlande und die Schweiz haben die Vereinbarung unterzeichnet. Sie entspricht inhaltlich der M343 für den Straßenverkehr und gilt bis zum 30.06.2023. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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