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Karlsruhe: „Gruppe von Behörden“ für Direktvergabe gebildet

Das Karlsruher System soll durch die Direktvergabe an AVG und VBK erhalten bleiben; Foto: C. Müller

Für die angestrebte Direktvergabe der Verkehrsleistung der Stadtbahn Karlsruhe wurde am 30.07.2019 die „Gruppe von Behörden“ gebildet.

Dieses Konstrukt bildet die Voraussetzung für eine angestrebte und mit EU-Recht konforme Direktvergabe der Verkehrsleistung an die Albtal-Verkehrs-Gesellschaft (AVG) und die Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) – beide erbringen gemeinsam seit 1992 das eng miteinander verzahnte ÖPNV-Angebot. Zu dieser „Gruppe von Behörden“ zählen neben der Stadt Karlsruhe auch das Land Baden-Württemberg, die Landkreise Karlsruhe und Germersheim, die Stadt Heilbronn und der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd (ZSPNV). Die Verkehrsleistungen sollen ab Dezember 2022 für 22,5 Jahre direkt an die VBK gegeben werden. Bei der AVG, die ihre Verkehre am Oberrhein in den Bundesländern Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz erbringt, soll die Vertragslaufzeit für das Netz 7a mittels der Direktvergabe bis mindestens 2035 fixiert werden. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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