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Masseunzulänglichkeit bei Acos Holding

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Acos Holding AG, Bremen (500 IN 24/15), hat der Insolvenzverwalter gemäß § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. (ri)

Artikel Redaktion Eurailpress
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