Nordrhein-Westfalen: VRR verpflichtet sich zur Barrierefreiheit
In dieser Vereinbarung verpflichten sich beide Vertragspartner zu einer engen Kooperation und vertrauensvollen Zusammenarbeit, um den Zugang und die Nutzung des SPNV für Menschen mit Behinderung zu realisieren. Als ein Ziel wurde festgehalten, alle S-Bahnsteige auf eine Höhe von 760 mm auszulegen. In regelmäßigen Informationsgesprächen sollen nun alle Angelegenheiten der barrierefreien Gestaltung des SPNV angesprochen werden. Die LAG Selbsthilfe NRW ist ein Interessenzusammenschluss von über 120 Selbsthilfeverbänden. (cm)