ÖBB-Großauftrag: Stadler kündigt Rechtsmittel gegen Gerichtsentscheid an
Wie gestern hier gemeldet, hat das Gericht einen Formfehler bei der elektronischen Signatur des Angebots gesehen und den Zuschlag an Stadler für nichtig erklärt. Dazu schreibt das Schweizer Unternehmen: „Stadler hat diese elektronische, von den zuständigen internationalen Behörden anerkannte, Signatur schon hundertfach bei der Teilnahme an Ausschreibungen im EU-Raum verwendet. Zahlreiche so unterzeichnete Angebote wurden damit gewonnen, auch solche österreichischer Bahnen“. (as)