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SPNV-Netz Teutoburger Wald: Keolis Deutschland geht vor das Oberlandesgericht

Parallel zu den Aufgabenträgern hat auch das Eisenbahnunternehmen Keolis Deutschland GmbH & Co. KG im Nachprüfungsverfahren zur Vergabe des „Teutoburger Wald-Netz“ Beschwerde beim zuständigen Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf eingelegt.

Sie richtet sich gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Vergabekammer Münster. Diese hatte den Aufgabenträgern aufgegeben, das Verfahren in den Stand nach Auftragsbekanntmachung (Mai 2014) zurückzuversetzen und keinem der abgegebenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Keolis war mit seiner Eurobahn als Sieger aus dem Verfahren hervorgegangen. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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