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Bundesrechnungshof: Abfindung für Grube war zu hoch

Rüdiger Grube; Quelle: Bombardier Transportation

Zum 30.01.2017 trat Rüdiger Grube als Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn zurück – nach einem Streit mit dem Aufsichtsrat über seine Vertragsverlängerung. Trotzdem erhielt er für das Jahr 2017 noch Bezüge über 2,251 Mio. EUR.

Diese Summe sei aber nicht rechtens gewesen, so der Bundesrechnungshof. Laut dem „Bericht zur Abfindung eines ehemaligen Vorstandsvorsitzenden“, der als „Verschlusssache“ eingestuft ist, habe Grube demnach keinen Anspruch auf eine „Abfindung“ gehabt, weshalb „der Bundesrepublik Deutschland ein Schaden“ entstanden sei. Dies berichtet das Handelsblatt, dem der Bericht vorliegt. Weiter habe der DB-Aufsichtsrat versäumt, das Angestelltenverhältnis zu kündigen – dies wurde erst im Sommer 2017 nachgeholt. Unabhängig von der Rechtmäßigkeit sei die Summe auch zu hoch. Die Annahme des Konzerns, Grube würde die Konzernziele zu 100 % erfüllen, entbehre jeglicher Grundlage, da Grube dies schon in den Jahren zuvor nicht geschafft habe. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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