Recht
Schienengüterverkehrsunternehmen, die auf dem Schienennetz der Deutschen Bahn fahren, müssen nicht mehr damit rechnen, eingesparte Schienennetznutzungsentgelte für die Jahre seit einschließlich 2018 zurückzuzahlen. Bisher bestand ein Risiko dadurch, dass die Bundesnetzagentur Trassenpreise im Güterverkehr gesenkt und im Personenfernverkehr angehoben hatte.
26.03.2020