Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22.07.2019 für den Bau und die Linienführung der Stadtbahnstrecke U81 in Düsseldorf, 1. Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal, ist rechtmäßig.
Das staatliche litauische Bahnunternehmen Lietuvos gelezinekeliai (LG), das auch die Bahninfrastruktur des Landes betreibt, ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Millionenstrafe verurteilt worden.
Das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen.
Der Planfeststellungsbeschluss der Bezirksregierung Düsseldorf vom 22.07.2019 für den Bau und die Linienführung der Stadtbahnstrecke U81 in Düsseldorf, 1. Bauabschnitt, vom Freiligrathplatz bis zum Flughafen-Terminal, ist rechtmäßig.
Das staatliche litauische Bahnunternehmen Lietuvos gelezinekeliai (LG), das auch die Bahninfrastruktur des Landes betreibt, ist vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu einer Millionenstrafe verurteilt worden.
Das schleswig-holsteinische Amt für Planfeststellung Verkehr durfte für die Errichtung der Festen Fehmarnbeltquerung eine Befreiung von dem Verbot erteilen, Riffe zu zerstören oder zu beeinträchtigen.