Die Staatsanwaltschaft von Évry forderte für die SNCF wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wegen der Zugentgleisung von Brétigny-sur-Orge (Essonne), bei der 2013 sieben Menschen starben, die „Höchststrafe“ von 450.000 EUR.
Die Staatsanwaltschaft von Évry forderte für die SNCF wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung wegen der Zugentgleisung von Brétigny-sur-Orge (Essonne), bei der 2013 sieben Menschen starben, die „Höchststrafe“ von 450.000 EUR.
Die Europäische Kommission hat die tschechischen und österreichischen Bahnen České dráhy und Österreichische Bundesbahnen von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass beide gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen haben.