Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz

Quelle: DB/Michael Neuhaus

Der Deutsche Bundestag hat am 26.06.2026 in dritter Lesung das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschlossen.

Laut Bundesverkehrsministerium (BMV) sind neben verkehrsträgerübergreifenden Punkten wie Erweiterung des überragenden öffentlichen Interesses, grundsätzlich vollständig digitale Planfestellungsverfahren und Entfall der Raumverträglichkeitsprüfung, u.a. für Schienenwege des Bundes und Straßenbahnen, auch schienenspezifische Maßnahmen enthalten. Diese sind u.a. die Klarstellung der Zuständigkeiten des Eisenbahn-Bundesamtes im Umweltrecht, die Aufnahme einer Regelung zur Anerkennung von Prüforganisationen, um dem Mangel an Prüfsachverständigen zu begegnen, Möglichkeiten der planrechtsfreien Erneuerung von Eisenbahnbetriebsanlagen (wie bereits im Fall einer Naturkatastrophe möglich) auch infolge eines Extremwetterereignisses trotz eines wesentlich geänderten Grund- und Aufrisses sowie die Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen für den Einsatz vollautomatisierter Fahrfunktionen von Eisenbahnen. Details folgen in Rail Business in den kommenden Wochen. Der Bundesrat muss noch zustimmen.
Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) begrüßte „zahlreiche positive Elemente“, insbesondere die Ausweitung der Plangenehmigungsfreiheit u.a. für Baumaßnahmen bei Elektrifizierung, Digitalisierung, Bahnsteigen, Leit- und Sicherungstechnik sowie Kreuzungs-, Überhol- und Rangiergleisen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen. Auch positiv wird die Ausnahme von der Umweltverträglichkeitsprüfungs-Pflicht von Elektrifizierungsmaßnahmen für bis zu 180 km Streckenlänge begrüßt. Der VDV kritisiert allerdings, dass ein überragendes öffentliches Interesse für NE-Bahninfrastrukturen sowie für kommunale Verkehrsinfrastruktur weiterhin nicht unterstellt wird und dass die Begrenzung der Planrechtsfreiheit auf Einzelmaßnahmen fortbesteht. Dass NE-Infrastrukturen beim überragenden öffentlich Interesse außen vor bleiben, kritisiert auch der Verband nichtbundeseigener Eisenbahn-Infrastrukturbetreiber (VNEI). Das Deutsche Verkehrsforum (DVF) weist auf zusätzliche notwendige Finanzierungsreformen hin. (jgf)

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