ACM gibt ES-Beschwerde gegen ProRail statt

European Sleeper 452 Praha hlavni nadrazi – Brussel Zuid unter TCS-Traktion mit der von Lineas untervermieteten 186 182D (Railpool) bei Hove in Belgien am 22.04.2026; Foto: Q. Vosman

In einem Disput über die Rechtzeitigkeit von Trassenanmeldungen hat die niederländische Wettbewerbsbehörde Autoriteit Consument en Markt (ACM) dem Nachtzugunternehmen European Sleeper (ES) Recht gegeben.

ES hatte gegen die Entscheidung vom Betreiber des niederländischen Schienennetzes, ProRail, Trassenanmeldungen von ES als verspätet zu behandeln, weil diese nicht fristgerecht eingereicht worden seien, Beschwerde eingelegt. Nach ES-Darstellung hätten Verzögerungen im europäischen Trassenanmeldungssystem PCS dazu geführt, dass die Beantragung bei ProRail erst sehr kurzfristig erfolgen konnte. Deswegen habe das Unternehmen noch vor Ablauf der ProRail-Frist seine gewünschten Trassen per E-Mail durchgegeben und kurz nach Ablauf die PCS-Anmeldungen nachgereicht. Die ACM folgte dieser Argumentation: Die Anmeldung sei nicht als verspätet einzustufen, hieß es im Bescheid vom 06.08.2026 – zumal weder ProRail noch andere Eisenbahnverkehrsunternehmen einen Nachteil erlitten. Es handele sich allerdings, betont ACM, um eine Einzelfallentscheidung ohne Mustergültigkeit. Verspätete Anmeldungen werden von ProRail nachrangig behandelt. (qv/bm)

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