Aerodynamik-Leitfaden für Probefahrten
Nach den Verordnungen des transeuropäischen Eisenbahnsystems (TEIV § 6) bedürfen Probefahrten einer Genehmigung. Voraussetzung für die Genehmigung der Probefahrten ist ein Nachweis, dass durch die Probefahrt die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes nicht beeinträchtigt wird. Dabei müssen aerodynamische Aspekte zur Wahrung der sicheren Betriebsführung bewertet werden. Der Leitfaden wurde durch die DB Systemtechnik im Auftrag des Lenkungskreises durch den Arbeitskreis Aerodynamik erstellt und kann bei DB Systemtechnik per Mail unter: <link>systemtechnik@deutschebahn.com kostenfrei bestellt werden. (cm)