Agilis: Sicherheitsbescheinigung ausgestellt

Dem Antrag der Agilis Verkehrsgesellschaft auf Erteilung einer Sicherheitsbescheinigung gemäß § 7a Abs. 2 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit § 7a Abs. 3 AEG wurde statt gegeben.

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