DB InfraGo erlaubt vorübergehend kostenfreie Trassenstornierung

Gleise im Gegenlicht; Quelle: DB/Volker Emersleben

Ab morgen (29.07.2026) dürfen Aufgabenträger und Eisenbahnverkehrsunternehmen Trassen extremhitzebedingt kostenfrei stornieren.

DB InfraGo wendet erstmals eine neue Regelung zur Herausnahme von Verkehren in sich abzeichnenden Extremwetterlagen an, nach der der Infrastrukturbetreiber ausgewählte Regelungen des Trassennutzungsvertrages – wie etwa Stornierungsentgelte – temporär aussetzt. Wegen starker Hitze wird dieses Verfahren ab morgen in den Regionen West, Mitte und Südwest angewandt, ab übermorgen (30.07.2026) bundesweit bis vorerst den 06.08.2026. Das Ziel: „Durch ein frühzeitiges, abgestimmtes Vorgehen sollen Fahrzeuge, Personal und Betriebsabläufe besser planbar werden“, so DB InfraGo in einer Kundeninformation. Die Regelung gilt für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV), den Schienenpersonenfernverkehr (SPFV) sowie den Schienengüterverkehr (SGV). Die Entscheidung, Verkehr herauszunehmen, treffen Aufgabenträger und EVU eigenverantwortlich. Künftig sieht DB InfraGo die Aktivierung dieser Regelung auch bei anderen starken Witterungsverhältnissen vor – „beispielsweise hochwinterlichen Wetterlagen“. (bm)

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