DB InfraGo eröffnet Stellungnahmeverfahren

Seit gestern (18.08.2026) können Zugangsberechtigte zu den beabsichtigten Änderungen der Infrastrukturnutzungsbedingungen (INB) 2028 Stellung nehmen.

Die veröffentlichten INB 2028 sind auf der Webseite der DB InfraGo hier zu lesen. Gegenstand des Stellungnahmeverfahrens sind:

  • Reguläre Änderungen der INB 2028, inklusive Anlagen;
  • Richtlinien des netzzugangsrelevanten Regelwerks; sowie
  • Trassenpreissystem (TPS), Entgeltgrundsätze.

Eine Liste der Entgelte wird dabei nicht zur Stellungnahme veröffentlicht, da diese laut DB InfraGo „aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Genehmigung der Obergrenze der Gesamtkosten (OGK), der noch nicht genehmigten Entgelte für die Netzfahrplanperiode 2027 sowie der unklaren Finanzierungssituation nicht belastbar berechnet werden können“. Wie aus Konzernkreisen zu entnehmen war, ist angesichts des beantragten Rechtschutzes vor dem Beschluss der Bundesnetzagentur im „Italo-Verfahren“ (Rail Business vom 14.08.2026) in den INB 2028 ebenfalls erst einmal nichts von den verfügten Trassenvergabebestimmungen enthalten.

Die INB 2028 treten vorbehaltlich etwaiger Änderungen infolge von Stellungnahmen von Zugangsberechtigten sowie etwaiger Widersprüche durch die Bundesnetzagentur am 12.12.2027 in Kraft. Zugangsberechtigte haben bis zum 18.09.2026 Zeit, Stellung zu nehmen. (bm)

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