Nordrhein-Westfalen: Landesweite Fahrradmitnahme im Nahverkehr neu geregelt

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Diese werden in den Beförderungsbedingungen aller NRW-Verkehrsunternehmen verankert. Neben den „klassischen" Fahrrädern dürfen ab dann ebenfalls elektrobetriebene Fahrräder (Pedelecs und E-Bikes) in Bussen und Bahnen mitgenommen werden. Ebenso können Fahrgäste zukünftig in den Nahverkehrszügen Fahrräder mitführen, deren Abmessungen das übliche Fahrradmaß überschreiten (z. B. Tandems). Aufgrund der räumlich beengten Verhältnisse können diese Fahrradkonstruktionen jedoch in Bussen und U-/Straßenbahnen nicht transportiert werden. Schwerbehinderte Menschen dürfen auf Kulanzbasis jedoch auch solche Fahrräder in Bussen und U-/Straßenbahnen mitnehmen. (cm)