EBA: Dauerfestigkeit von Radsatzwellen bei Güterwagen nicht immer gewährleistet

Das Eisenbahn-Bundesamt hat Ende Mai alle EVU und Halter von Schienenfahrzeugen darüber informiert, dass für die Radsatzwellen der Bauarten 088 und 188 nicht für alle Wagenbauarten mit Radsatzlasten von mehr als 20 t der Dauerfestigkeitsnachweis gemäß EN 13103 geführt werden kann.

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