Eisenbahn-Bundesamt: GSM-R-Förderanträge nur noch bis Jahresende

Der Bund gewährt eine anteilige Förderung zum Austausch bestehender GSM-R-Funkmodule gegen störfeste (gehärtete) GSM-R- Funkmodule oder zum Einbau entsprechender Filter.

Die Richtlinie sieht vor, dass die Anträge für die Umrüstung (Modultausch) bis zum 31.12.2021 gestellt sein müssen. Je GSM-R-Gerät werden 100 % bzw. maximal 5184 EUR gefördert, bei GSM-R-Funkanlagen höchstens 30.000 EUR. (cm)

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