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Fahrzeugzulassung: Sconrail Interims-DeBO in Deutschland

Sconrail ist jetzt in mehreren Ländern zur Prüfung nationaler Vorschriften zugelassen worden. So ist Sconrail in der Schweiz vom Bundesamt für Verkehr (BAV), gestützt auf die seit dem 01.07.2013 geänderte Eisenbahnverordnung, als „Benannte Beauftragte Stelle“ (Designated Body, DeBo) anerkannt.

In Deutschland hat das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) Sconrail als Interims-DeBo anerkannt. Aufgrund der gesetzlichen Lage in Österreich ist damit die Möglichkeit zur gutachterlichen Tätigkeit ebenfalls gegeben. Eine weitere Anerkennung als DeBo besteht seit längerem in Großbritannien, wo Sconrail zudem als NoBo (Notified Body) tätig ist. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
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