DB/Sachsen: Planungsvereinbarung Geithain – Chemnitz rechtsgültig

Nachdem das Land Sachen die Planungsvereinbarung für den zweigleisigen Ausbau Geithain – Chemnitz bereits am 17.09.2021 unterzeichnet hat, tat dies „nun“ auch die Deutsche Bahn.

Dies teilte der Konzernbevollmächtigte der DB für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen, Martin Walden, mit. Die Finanzierung des Ausbaus und der Elektrifizierung der Strecke Leipzig – Bad Lausick–Geithain – Chemnitz erfolgt aus drei Töpfen. Das Stück Leipzig – Bad Lausick–Geithain (zweites Gleis + Oberleitung) wird im Rahmen des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) bezahlt, die reine Elektrifizierung von Geithain – Chemnitz als Teilabschnitt der Strecke Leipzig – Borna – Geithain – Chemnitz wird als „vordringlicher Bedarf“ im Bundesschienenwegeausbaugesetz (BSWAG) geführt und das zweite Gleis mit Oberleitung zwischen Geithain und Chemnitz muss das Land übernehmen. Dabei wird nur der Abschnitt von 4 km mit dem Burgstädter Viadukt eingleisig bleiben und evt. ein kurzer Abschnitt in Chemnitz ebenfalls mit einer Brücke. (cm)

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