ÖPNV

Corona-Pandemie: Medizinische Masken im ÖPNV

Das Tragen von medizinischen Masken im ÖPNV wird zur Pflicht; Quelle: VTG

In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften wird wohl das Tragen von medizinischen Masken zur Pflicht.

Das sieht der Entwurf für die Vereinbarung von Bundeskanzlerin Merkel mit den Regierungschefs vor, über das aktuell noch beraten wird. Das Tragen von virenfilternden Masken der Standards KN95 oder FFP2 wird nicht eingeführt, da diese nicht ausreichend zur Verfügung stehen. Diese Maßnahme wurde auch vor dem Hintergrund möglicher, besonders ansteckender Mutationen des Virus getroffen. Ein weiteres Ziel von Bund und Ländern ist es, die Kontakte im öffentlichen Personenverkehr deutlich zu reduzieren. Daher soll das Fahrgastaufkommen ein Drittel der regulären zulässigen Fahrgastzahlen in einem Beförderungsmittel üblicherweise nicht übersteigen. Dies soll durch die weitgehende Nutzung von Homeoffice-Möglichkeiten, der Entzerrung des Pendleraufkommens in den Stoßzeiten und – wo möglich und nötig – durch zusätzlich eingesetzte Verkehrsmittel sowie durch die Reduzierung des Präsenzbetriebes in Bildungseinrichtungen erreicht werden. Diese sowie weitere, heute beschlossene Maßnahmen sollen bis zum 15.02.2021 gelten. (cm)

Artikel Redaktion Eurailpress
Artikel Redaktion Eurailpress